• 18.01.2026
  • Feuerwehr Braunsbedra (Stadt)

Kurze Jahresdienstbelehrung: UVV – Unsere Sicherheit im Fokus

Die Jahresdienstbelehrung steht dieses Jahr ganz im Zeichen unserer Sicherheit. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, sind dabei unser wichtigstes Regelwerk.
Allgemein
  • Stani P.
  • Mitglied bei der Feuerwehr Braunsbedra (nicht aktive Wehr) seit 13 Jahren
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Die Jahresdienstbelehrung steht dieses Jahr ganz im Zeichen unserer Sicherheit. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“, sind dabei unser wichtigstes Regelwerk.

Warum die UVV unverzichtbar sind:
Die UVV sind unsere Lebensversicherung im gefährlichen Feuerwehrdienst.

  • 1. Regelmäßige Unterweisung (§ 8): Die heutige Belehrung ist Pflicht. Wir frischen Gefahrenwissen und Schutzmaßnahmen auf.
  • 2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Nur vollständig und geprüft schützt sie. Kontrolliert eure Ausrüstung!
  • 3. Sicheres Handeln im Einsatz (§ 15): Wir sichern die Einsatzstelle (Verkehr, Absturzgefahren) und vermeiden unnötige Risiken. Sicherheit geht immer vor Schnelligkeit.
  • 4. Fachliche Eignung: Nur wer eingewiesen ist, bedient Geräte

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