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Jahresdienstbelehrung und UVV

Warum die UVV unverzichtbar sind:

Die UVV sind unsere Lebensversicherung im gefährlichen Feuerwehreinsatz.

• 1. Regelmäßige Unterweisung (§ 8): Die heutige Belehrung ist Pflicht. Wir frischen Gefahrenwissen und Schutzmaßnahmen auf.

• 2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Nur vollständig und geprüft schützt sie. Kontrolliert eure Ausrüstung!

• 3. Sicheres Handeln im Einsatz (§ 15): Wir sichern die Einsatzstelle (Verkehr, Absturzgefahren) und vermeiden unnötige Risiken. Sicherheit geht immer vor Schnelligkeit.

• 4. Fachliche Eignung: Nur wer eingewiesen ist, bedient Geräte und Fahrzeuge. Für Atemschutz ist die regelmäßige Eignungsuntersuchung (G26/3) zwingend.

Verantwortlicher Ausbilder: Schier, Th.

Der Veranstlungsort ist Feuerwehr Braunsbedra

Veranstaltet durch:
Feuerwehr Braunsbedra (Stadt)

Sponsoren & Unterstützer

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