Was genau besagt die Winterreifenpflicht?

Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Grundlage ist §2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung in der Änderungsfassung vom 4. Dezember 2010. Die Verordnung besagt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Autos mit Sommerreifen nicht auf öffentlichen Straßen fahren. (mehr …)